Software für Buchhalter
Abgaben & Steuern Buchhaltungsbüro
Abgaben, Steuern und Termine über Aussichten und Kontrollen steuern
Es gibt keinen Grund, Abgaben und Steuern manuell oder mit anderen Insellösungen neben dem Rechnungswesen auszuführen. Oder doch – weil man es schon immer so macht oder die jetztige Softwarelösung einfach keine andere Möglichkeiten bietet. Eine gute Integration von Steuern & Abgaben ist aber im digitalen Prozess unerlässlich.
Alle Zahlen für Steuern und Abgaben kommen aus dem Rechnungswesen für Buchhalter. Die Finanzbuchhaltung ist hier maßgebend für die Umsatzsteuer. Übersicht gibt das Steuercontrol, eine Fristenverwaltung, der ELSTER-Pool, der Terminkalender und die Erinnungsfunktion. Besser als jede Insellösung.
Vereinfachung der Prozesse setzt dort an, wo manuelle Eingaben nicht mehr nötig sind. Von alleine geht trotzdem noch nicht alles, aber eine Kontrollfunktion auszuüben ist besser, als jede Menge manuelle Eingaben in anderen Programmteile.
Steuern mit Kontrolle
Behalten Sie einfach die Übersicht und Kontrolle. Unsere Programmteile hmd.steuercontrol, hmd.elsterpool, hmd.infosystem, hmd.erinnerungen und hmd.fristen haben Sie alle Steuern und Abgaben unter Kontrolle. Die Integration der Module macht Insellösungen damit obsolet. Alle Module werden aus der Finanzbuchhaltung gefüttert.
Clan der Umsatzsteuer
Zur Umsatzsteuer gehört heute nicht nur die Umsatz-steuervoranmeldung, sondern auch die Zentrale Meldung nach Saarlouis (ZM), MOSS und OSS Verfahren, 1/11 Vorauszahlung, Konsolidierung, Sondervorauszahlungen, Umsatzsteuer-verprobung und das ELMA5 Massenabgabeverfahren. Dies gehört heute zum automatisierten Standard für die monatlichen Umsatzsteuerbereiche. Ist das auch bei Ihnen so oder werden hier manuelle Abläufe durchgeführt?
Betriebssteuern
Sicher nicht der Standardfall. Aber es kommt ab und an vor, dass in Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro und einem größeren Unternehmensmandat die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuer zumindest für die Vorausschau des Betriebsergebnisses mit berücksichtigt werden sollen. Dann ist es schon bequem auf eine vorhandene Lösung zu setzen. Ob Bilanz- oder Einnahmenüberschussmandat spielt keine Rolle.
Einkommensteuer
Viele Buchhaltungsbüros sind auch gleichzeitig ein Lohnsteuerhilfeverein. Damit werden für die Privatmandate die Einkommensteuererklärungen nach den Vorgaben der Lohnsteuerhilfevereine erstellt. Als Zusatzmodul können Sie die Einkommensteuererklärung im Verbund mit den anderen Steuern nutzen. Wieder eine Softwareinsel weniger. Natürlich voll integriert in das hmd.steuercontrol und den hmd.elsterpool.
eGovernment
Das eGovernment der Finanzverwaltung wird in Buchhaltungsbüro sicher nicht so umfangreich benutzt wie in einer Steuerkanzlei. Aber digitale Nachrichten, NACHDIGAL für Belegnachreichungen oder VaSt zur Abholung der Werte für die Einkommensteuer werden oft benutzt. Auch mit diesem Modul sehen Sie wieder, wo hoch die Anwendungstiefe der Softwarelösung für Buchhaltungsbüro ist.
Können wir Ihnen
behilflich sein?
Sie haben Fragen oder wünschen weitergehende Informationen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Unzufrieden mit Ihrer Softwarelösung
Sie sind bis hierher gekommen. Wir erkennen Fragenzeichen und Unschlüssigkeit in Ihrem Gesicht. All diese Lösungen sind bereits bei mehreren hunderten Buchhaltungsbüro am Laufen. Nicht jede Funktion, nicht jedes Feature und auch nicht nach dem ersten Tag. Entscheidend ist doch die Aussicht, dass dies überhaupt möglich ist. In einer digitalen und automatischen Softwarelösung für Buchhaltungsbüro in ECHTZEIT. Jetzt sind Sie am Zug, aber einfach weiter so, geht auch nicht.